Neue Landesverordnung

Liebe Mitglieder, liebe Sportler,

aufgrund der aktuellen Situation und neuen Landesverordung, müssen auch die Regelungen für den Sportbetrieb angepasst werden. Wir wollen euch auf den neusten Stand bringen!

Auf dem gesamten Gelände muss das ausgehängte Hygienekonzept beachtet werden.

Um am Sportbetrieb teilzunehmen:

- Volljährige und/oder Berufstätige müssen 2G+ nachweisen können, also doppelt geimpft/genesen sein und zusätzlich geboostert sein oder einen gültigen negativen Test haben. Für Schüler (unter 18) reicht der Nachweis über das regelmäßige Testen in der Schule.

Für Eltern:

- Eltern müssen 3G nachweisen können und sich an das Hygienekonzept halten, also vor allem Maskenpflicht und Abstand beachten. Grundsätzlich wird darum gebeten, dass nur bei Kindern vor Erreichen des Grundschulalters zugeguckt wird. Zusätzlich ist zu beachten, dass Eltern die z.B. am Eltern-Kind-Turnen teilnehmen als Sportler gelten und somit 2G+ nachweisen müssen.

Zu beachten beim Testen:

- Ein Schnelltest ist 24h und ein PCR-Test 48h gültig.                                                                                                                                                                              - Selbsttests sind gültig, sofern sie vor Ort, unter Aufsicht und unmittelbar vor dem Training durchgeführt werden.

Bei Fragen und/oder Unklarheiten bitten wir um Rücksprache mit dem/-r Trainer/in.