Liebe Mitglieder, liebe Sportler,
seit gestern, Montag, 22.11.2021, ist die neue Landesverordnung gültig, die bezüglich der Eindämmung des Corona-Virus für den Sportbetrieb eine entscheidende Änderung mit sich bringt:
Ab sofort gilt für den Sport im Innenbereich die 2G-Regelung! Das wiederum bedeutet, dass jeder Sporttreibende einmalig einen Nachweis über seinen Impfstatus oder einen Genesenennachweis vorlegen muss. Sollte keines dieser beiden Dokumente vorliegen, ist die Teilnahme am Sportbetrieb untersagt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
- Kinder bis zur Einschulung (hier ist keinerlei Nachweis erforderlich)
- Minderjährige, sofern sie einen Nachweis der Schule vorlegen, dass sie im Rahmen der regelmäßigen Schultestungen getestet werden
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und einen entsprechenden ärztlichen Nachweise vorlegen
Bei Sport im Freien gilt die 2G-Regelung nicht.
Wir hoffen auf euer Verständnis und wünschen euch weiterhin viel Spaß beim Sport.